Dienstag, 23. Mai 2017

Wer benötigt eine sogenannte Exit Clearance ?


Viele Urlauber konnten schon am Flughafen die Erfahrung machen, dass ihre Ausreise verweigert wurde aufgrund fehlender Dokumente von Seiten der Immigration Behörde. Weit verbreitet ist der Begriff „Exit Clearance“. Zur Ausreise aber muss der Antrag für eine „Emmigration Clearance Certificate" (ECC) ausgefüllt werden.  
Wer benötigt zur Ausreise diese Clearance ?
  • Tourist Visa Inhaber welche seit „last Arrival stamp“ 6 Monate oder mehr sich auf den Philippinen aufhalten.
  • Visa Inhaber nach „Downgrading“ (Immigrant sowie auch Non-Immigrant)
  • Filipino Citizen die zum ersten Mal die Philippinen verlassen wollen.
  • Tourist Visa Inhaber mit Order zum verlassen der Philippinen
  • Seefahrer welche seit „last Arrival stamp“ 6 Monate oder mehr sich auf den Philippinen aufhalten.
Voraussetzungen für ECC
  • Antrag (zur Zeit BI FORM 2015-08-001 Rev 0)
  • Kopie Passport incl. Seite mit Typ of Visa und Seite letzter Einreise Stempel
  • Original ACR Card und eine Kopie
  • Kopie Quittung letzte Visa Verlängerung
  • Kopie Order von Downgrading (wenn zutreffend)
  • 5 Photos 2X2 (weißen Hintergrund)
Wichtige Hinweise:
 
Beantragen sie ihren ECC Antrag mindestens 3 Tage vor Ausreise ! Alle Immigrant und Non Immigrant Visa Inhaber benötigen kein ECC sondern bezahlen ihre sogenannte RE Entry Fee am Flughafen bzw. bei Ausreise. Sollten Sie Fragen zum o.g. Thema haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Freitag, 19. Mai 2017

Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung

Viele denken immer noch (oder hoffen), dass das Deutsche Finanzamt auf den Philippinen den Auswanderer oder Pensionär/Rentner vergessen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir erhalten viele Anfragen zum Thema beschränkte und unbeschränkte Veranlagung bei der Aufforderung zur Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung in Deutschland/Österreich. Wir raten allen Deutschen oder Österreichern dieses nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn bei Nichtabgabe oder vergessenen Widerspruch kann dies große negative Folgen mit sich bringen. 

Zum Beispiel kann das Deutsche Finanzamt bei Nichtabgabe / Widerspruch die Rentenzahlungen einfrieren bzw. pfänden. Wir raten unseren Kunden immer den jeweiligen Sachverhalt prüfen zu lassen, denn dies kann Ihnen helfen im Vorfeld sehr viel Geld zu sparen.

Wir bieten u.a. für unsere Member / Kunden folgendes Special Service Paket zu einem Festpreis i.H.v. 650,- EURO an - Enthalten sind folgende Leistungen:

  • Überprüfung der Erfolgsaussichten im jeweiligen Fall (Einzahl Honorar 60,- EURO
  • Korrespondenz sowie Schriftverkehr mit dem Finanzamt
  • Erstellung der geforderten Einkommensteuererklärungen
  • Prüfung der geforderten Steuerbescheide
  • Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht mit entsprechenden Bescheinigungen.  

Sollten Sie Fragen zum o.g. Thema haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.